Neue EU-Regelung: Lkw-Fahrer müssen ab dem 31. Dezember doppelt so viele Nachweise mitführen
Ab dem 31. Dezember 2024 tritt eine wichtige Änderung für Lkw-Fahrer in Kraft. Mit dem EU-Mobilitätspaket verdoppelt sich die Mitführungspflicht für fahrpersonalrechtliche Nachweise. Doch was bedeutet das konkret für Fahrer und Unternehmen?
Was ändert sich?
Die Mitführungspflicht für Nachweise wird von bisher 28 auf 56 Tage plus den aktuellen Tag erweitert. Das bedeutet, dass Lkw-Fahrer künftig Aufzeichnungen für fast zwei Monate griffbereit haben müssen. Betroffen sind unter anderem:
- Nachweise über Lenk- und Ruhezeiten
- Dokumentationen von Urlaubs- und Krankheitstagen
Was müssen Fahrer beachten?
Fahrer sollten darauf vorbereitet sein, die erweiterten Nachweise bei Straßenkontrollen vorzeigen zu können. Konkret betrifft dies:
- Aufzeichnungen des digitalen Tachografen auf der Fahrerkarte
- Vorgeschriebene Ausdrucke und manuelle Eintragungen
- Nachweise, die bis zum 5. November 2024 zurückreichen
Tipps für Unternehmen
Transportunternehmen müssen frühzeitig handeln, um die neuen Anforderungen zu erfüllen und Bußgelder zu vermeiden. Empfehlenswerte Maßnahmen sind:
- Rechtzeitige Information der Fahrer über die neuen Fristen.
- Anpassung interner Abläufe, damit Nachweise nicht wie bisher nach 28 Tagen abgegeben werden.
- Regelmäßiges Auslesen der Fahrerkarten, um Datenverluste zu vermeiden.
Fazit
Die Verdoppelung der Mitführungspflicht stellt Fahrer und Unternehmen vor neue Herausforderungen. Frühzeitige Vorbereitung und angepasste Prozesse sind der Schlüssel, um gesetzeskonform zu bleiben und mögliche Strafen zu umgehen. Unternehmen, die sich rechtzeitig auf die Änderung einstellen, können langfristig von reibungsloseren Kontrollen und einer höheren Effizienz profitieren.