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EU, Social Regulations

Transport in Deutschland: Ab dem 29. Juni 2026 ist ein detaillierterer Einsatzplan für Non-EU-Beförderer erforderlich

Veröffentlicht:
03. Juli 2026
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Auf Grundlage der Verordnung über Meldepflichten (MiLoMeldV) sowie des Mindestlohngesetzes (MiLoG) und des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) gilt in Deutschland seit dem 29. Juni 2026 ein geändertes Verfahren zur Abgabe von Einsatzplanungen für Fahrer von Transportunternehmen aus Staaten außerhalb der Europäischen Union.

Die Änderung betrifft Unternehmen aus Serbien, Bosnien und Herzegowina, Montenegro, Nordmazedonien, der Türkei und anderen Non-EU-Staaten, die Straßentransporte auf dem Gebiet Deutschlands durchführen und für die nach den deutschen Vorschriften eine Meldepflicht besteht. Nach dem deutschen Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) ist die Meldung der Entsendung von Fahrern für alle Transportarten erforderlich, also für bilaterale, Transit- und internationale Transporte, unabhängig davon, welche Art von Fahrzeug die Fahrer führen.

Wichtig ist zu betonen, dass durch diese Änderung die rechtliche Grundlage der Meldepflicht nicht wesentlich geändert wurde. Die Änderung betrifft vor allem die Art und Weise, wie die Einsatzplanung ausgefüllt wird, sowie den Umfang der einzutragenden Daten. Mit anderen Worten: Die Einsatzplanung wird weiterhin im Rahmen des bestehenden Meldesystems nach den deutschen Vorschriften eingereicht, jedoch werden von den Beförderern nun detailliertere Angaben verlangt, insbesondere in Bezug auf den Fahrer und den konkreten Einsatz.

Was ändert sich ab dem 29. Juni 2026?

Die wichtigste Neuerung besteht darin, dass in der Einsatzplanung mehr Daten als bisher eingetragen werden müssen. Dies betrifft insbesondere:

  • detailliertere Angaben zum Fahrer, einschließlich Anschrift und Staatsangehörigkeit;
  • Angaben zum Auftraggeber des Transports;
  • eine genauere Bestimmung des Zeitraums, für den der Fahrer gemeldet wird;
  • die geplante Anzahl der einzelnen Einsätze des Fahrers entsprechend den vereinbarten und gesicherten Aufträgen.

Obwohl die Pflicht zur Meldung von Fahrern selbst nicht neu ist, bedeutet dies, dass die Einsatzplanung sorgfältiger vorbereitet und mit dem tatsächlichen Einsatz des Fahrers in Deutschland abgestimmt werden muss.

Warum hat Deutschland das Verfahren zur Meldung von Fahrern geändert?

Die Änderung des Meldeverfahrens soll den deutschen Behörden einen genaueren Überblick über den Einsatz von Fahrern aus Non-EU-Transportunternehmen auf dem Gebiet Deutschlands ermöglichen.

Ziel ist es:

  • eine bessere Kontrolle der Einhaltung der deutschen Vorschriften zum Mindestlohn und zu den Arbeitsbedingungen sicherzustellen;
  • detailliertere Angaben zu den Fahrern zu erfassen und einen besseren Überblick darüber zu erhalten, welche Fahrer wann und wie lange auf dem Gebiet Deutschlands gefahren sind;
  • die Arbeit der deutschen Kontrollbehörden zu erleichtern.

Was bedeutet das für Transportunternehmen aus Serbien und anderen Non-EU-Staaten?

Für Transportunternehmen aus Serbien und anderen Non-EU-Staaten bedeutet diese Änderung, dass die Angaben zum Fahrer, zum Auftraggeber und zur Einsatzplanung sorgfältiger vorbereitet werden müssen. Die Einsatzplanung muss einen genau angegebenen Zeitraum sowie die Anzahl der einzelnen Einsätze des Fahrers enthalten. Eine fehlerhaft eingereichte Einsatzplanung, das Nicht-Einreichen der Einsatzplanung oder Abweichungen zwischen den gemeldeten Angaben und dem tatsächlichen Einsatz des Fahrers können zu Kontrollen, zusätzlichen Anforderungen der zuständigen Behörden und zu einem Ordnungswidrigkeitsverfahren führen.

In den letzten Tagen beobachten wir in der Praxis auch verstärkte Kontrollen durch die deutsche Zollverwaltung sowie eine systematische Überprüfung der Meldungen zur Entsendung von Fahrern. Bußgelder werden auf Grundlage des deutschen Mindestlohngesetzes (MiLoG) und anderer einschlägiger nationaler Vorschriften verhängt. Nach dem MiLoG-Regime können Bußgelder bis zu 30.000 EUR pro Verstoß betragen. Wichtig ist zu beachten, dass die Verantwortung beim Arbeitgeber, also beim Transportunternehmen, liegt und nicht beim Fahrer.

EXPO-Unterstützung

Das geänderte Meldesystem erfordert eine präzisere Vorbereitung und eine bessere Organisation der Daten vor Beginn des Transports. Deshalb ist es wichtig, dass Einsatzplanungen nicht pauschal und ohne Grundlage – also ohne vereinbarte oder vertraglich gesicherte Aufträge – erstellt werden, sondern dass jede Operation richtig beurteilt und administrativ abgedeckt wird, bevor das Fahrzeug nach Deutschland einreist oder bevor der Fahrer seine Tätigkeit auf dem Gebiet Deutschlands aufnimmt.

Kontaktieren Sie das EXPO-Team und überlassen Sie die Administration unserem Team, während Sie sich auf einen sicheren und reibungslosen Transport auf dem Gebiet der Europäischen Union konzentrieren.

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