Lettland: Anmeldung der Einreise und des Aufenthalts von Fahrern mindestens 48 Stunden vor der Einreise des Fahrzeugs
Der internationale Transport in die baltischen Staaten ist in den letzten Jahren aus Sicht der regulatorischen Compliance zunehmend anspruchsvoller geworden. Seit dem 1. September 2025 hat Lettland zur Stärkung der nationalen Sicherheit und zur Verbesserung der Effizienz des Grenzschutzes die Pflicht eingeführt, die Einreise und den Aufenthalt auf seinem Hoheitsgebiet über das lettische Informationssystem (ETA) anzumelden.
Das bedeutet, dass eine elektronische Reiseerklärung von Staatsangehörigen jedes Landes eingereicht werden muss, die kein gültiges Visum oder keine von Lettland ausgestellte Aufenthaltserlaubnis besitzen, mit bestimmten Ausnahmen, etwa für Staatsangehörige der EU, der EWR-Staaten, der NATO-Mitgliedstaaten, der Schweiz und Brasiliens.
Die Einreichung einer elektronischen Reiseerklärung bedeutet, dass über das Informationssystem zur Verhinderung von Bedrohungen bestimmte personenbezogene Daten, der Reisezweck, die geplante Aufenthaltsdauer sowie die Reiseroute übermittelt werden müssen.
Was bedeutet das für Transportunternehmen?
Die Pflicht zur Anmeldung der Einreise und des Aufenthalts auf dem Hoheitsgebiet Lettlands gilt auch für Fahrer und bezieht sich auf alle Arten von Transporten, die sie durchführen, einschließlich des Transits. Die Anmeldung der Einreise und des Aufenthalts eines Fahrers, beispielsweise bei Fahrern mit serbischer oder bosnisch-herzegowinischer Staatsangehörigkeit, ist verpflichtend – unabhängig davon, ob sie für ein in der EU oder außerhalb der EU registriertes Transportunternehmen tätig sind.
Für Transportunternehmen ist es besonders wichtig, die Einreise nach Lettland rechtzeitig zu planen, da eine fehlerhaft eingereichte Anmeldung zu einer mehrtägigen Zurückhaltung des Fahrzeugs sowie zu erheblichen Geldbußen führen kann. Die wichtigste Regel, die Transportunternehmen beachten müssen, ist die Frist von 48 Stunden für die Einreichung der Anmeldung vor der Einreise.
Die elektronische Reiseerklärung muss mindestens 48 Stunden vor der geplanten Einreise des Fahrzeugs in das Hoheitsgebiet Lettlands eingereicht und vollständig abgeschlossen sein. Nach der Eingabe der Daten wird eine Bestätigung ausgestellt, dass die Informationen eingegangen sind und die Pflicht zur Einreichung der Anmeldung erfüllt wurde. Die endgültige Registrierungsbestätigung wird jedoch erst nach Ablauf der 48-Stunden-Frist und nach Durchführung der Sicherheitsprüfungen erteilt. Die elektronische Reiseerklärung gilt für eine Einreise nach Lettland, was bedeutet, dass sie rechtzeitig für jede einzelne Einreise sichergestellt werden muss.
Der häufigste Fehler von Transportunternehmen
Eines der größten Risiken für Transportunternehmen ist die Änderung von Daten nach Einreichung der Anmeldung. Kommt es zu einer Änderung des Fahrers, der Kennzeichen des Fahrzeugs, der Zugmaschine oder anderer in der Anmeldung angegebener Daten, muss eine vollständig neue Anmeldung eingereicht werden. Danach beginnt die 48-Stunden-Frist erneut zu laufen. In der Praxis kann dies zu Transportverzögerungen führen und die Einreise nach Lettland zum geplanten Zeitpunkt unmöglich machen.
Bußgelder bei fehlerhafter Anmeldung von Fahrern in Lettland
Das lettische Gesetz behandelt die Übermittlung falscher Angaben oder die unterlassene Registrierung im elektronischen ETA-System als schwerwiegenden Verstoß. Wird die Pflicht zur Bereitstellung der erforderlichen Informationen nicht erfüllt oder werden unvollständige oder falsche Angaben übermittelt, können die lettischen Kontrollbehörden eine Geldbuße von bis zu 2.000 EUR verhängen.
Neben den finanziellen Folgen kann das Fahrzeug bis zur Behebung der Unregelmäßigkeiten zurückgehalten werden, was die Kosten für Transportunternehmen zusätzlich erhöht und die geplanten Transportabläufe gefährdet.
Meldepflichten für Fahrer von EU-Transportunternehmen – IMI-Erklärungen
Zusätzlich zu der zuvor genannten Pflicht zur Einreichung einer elektronischen Reiseerklärung für Staatsangehörige jedes Landes, die kein gültiges Visum oder keine von Lettland ausgestellte Aufenthaltserlaubnis besitzen, sind Transportunternehmen mit Sitz in der EU verpflichtet, ihre Fahrer über das Binnenmarkt-Informationssystem der Europäischen Union (IMI) zu melden – unabhängig von der Staatsangehörigkeit des Fahrers und gemäß den Vorschriften über die Entsendung von Arbeitnehmern im Straßenverkehr.
Die Entsendemeldung des Fahrers über das IMI-System muss vor der Einreise in das Hoheitsgebiet Lettlands eingereicht werden.
Wie lassen sich Probleme bei der Einreise nach Lettland vermeiden?
EXPO bietet Transportunternehmen umfassende Unterstützung bei der Einhaltung der regulatorischen Verpflichtungen in Lettland, einschließlich:
- Einreichung von Entsendemeldungen für Fahrer,
- Überwachung von Fristen und der Gültigkeit von Meldungen,
- Prüfung der Dokumentation,
- Unterstützung bei Kontrollen,
- Beratung zu Verpflichtungen nach EU-Vorschriften und nationalen Vorschriften Lettlands.
Eine rechtzeitig und korrekt eingereichte Meldung macht häufig den Unterschied zwischen einem reibungslosen Transport und einer mehrtägigen Zurückhaltung des Fahrzeugs aus. Deshalb ist es wichtig, das Verfahren im Voraus zu planen und die regulatorischen Verpflichtungen einem Expertenteam zu überlassen, das Änderungen der Vorschriften im internationalen Transport täglich verfolgt.