Intelligente Tachographen für Fahrzeuge von 2,5 bis 3,5 t – was bedeuten die neuen EU-Regeln für Nicht-EU-Transportunternehmen?
Die Europäische Union digitalisiert in den letzten Jahren zunehmend die Kontrolle des internationalen Straßentransports. Intelligente Tachographen der zweiten Generation, digitale Fahrermeldungen, die automatische Erfassung von Grenzübertritten und die Vernetzung von Kontrollsystemen werden zum Standard auf dem EU-Markt.
Eine der Fragen, die derzeit bei Transportunternehmen aus Serbien, Bosnien und Herzegowina, Montenegro und Nordmazedonien besondere Aufmerksamkeit hervorruft, lautet:
- Müssen Fahrzeuge zwischen 2,5 und 3,5 Tonnen nach dem 1. Juli 2026 beim Eintritt in die EU mit einem intelligenten Tachographen der zweiten Generation ausgestattet sein?
Derzeit ist die Anwendung dieser Verpflichtung auf Transportunternehmen aus Nicht-EU-Staaten regulatorisch noch nicht vollständig geklärt. Daher ist auch die Antwort auf diese Frage nicht ganz einfach.
Was führt die EU ab Juli 2026 offiziell ein?
Nach den Vorschriften des Mobilitätspakets müssen ab dem 1. Juli 2026 Fahrzeuge mit einer Masse zwischen 2,5 und 3,5 Tonnen, die internationalen Güterverkehr innerhalb der Europäischen Union durchführen, mit einem intelligenten Tachographen der zweiten Generation (G2V2) ausgestattet sein. Diese Verpflichtung gilt unstreitig für Transportunternehmen, die in den EU-Mitgliedstaaten registriert sind.
Ziel der neuen Vorschriften ist:
– die automatische Erfassung von Grenzübertritten,
– eine präzisere Kontrolle der Lenk- und Ruhezeiten,
– die digitale Überwachung von Kabotage- und Cross-Trade-Operationen,
– die Vernetzung von Daten zwischen den EU-Mitgliedstaaten.
Mit anderen Worten: Die Europäische Union tritt in eine Phase der vollständig digitalen Transportkontrolle ein.
Wo entsteht das Problem für Transportunternehmen außerhalb der EU?
Für Transportunternehmen aus Serbien, Bosnien und Herzegowina, Nordmazedonien, Montenegro und anderen Nicht-EU-Staaten ist die Situation rechtlich komplexer. Für sie gilt das AETR-Übereinkommen, das die Lenk- und Ruhezeiten im internationalen Transport zwischen EU- und Nicht-EU-Staaten regelt. Wenn ein Transport in einem AETR-Staat beginnt oder endet oder durch das Gebiet eines AETR-Staates führt, gelten die AETR-Vorschriften und nicht unmittelbar die EU-Regelungen.
Genau deshalb besteht derzeit eine rechtliche Unklarheit:
👉 Das AETR-Übereinkommen wurde bislang noch nicht offiziell dahingehend geändert, dass die verpflichtende Nutzung intelligenter Tachographen der zweiten Generation für Fahrzeuge zwischen 2,5 und 3,5 t umfasst ist.
Was wissen wir derzeit über die Pläne der EU und der UNECE?
Die Europäische Union und die UNECE arbeiten bereits daran, das AETR-Übereinkommen an die EU-Vorschriften über Tachographen anzupassen.
Die geplanten Änderungen umfassen:
– die Einführung intelligenter Tachographen der zweiten Generation in das AETR-System,
– die digitale Erfassung von Grenzübertritten,
– erweiterte Funktionen zur Fernkontrolle des Transports.
Das bedeutet, dass das langfristige Ziel ein einheitliches System der digitalen Transportüberwachung für EU- und AETR-Staaten ist.
Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Artikels gilt jedoch:
❗ Es gibt bislang noch keine offizielle Bestätigung, dass Nicht-EU-Transportunternehmen bereits ab Juli 2026 derselben Verpflichtung unterliegen wie Unternehmen aus der EU.
Die Änderung, mit der der intelligente Tachograph offiziell in das AETR-Übereinkommen eingeführt werden würde, wurde bislang noch nicht angenommen. Die Verhandlungen sind komplex, und Länder wie die Türkei und die Russische Föderation haben Vorbehalte geäußert – insbesondere in Bezug auf die Pflicht zur Nachrüstung leichter Nutzfahrzeuge, da sie dies als übermäßige finanzielle Belastung für die Wirtschaft ansehen. Bei der letzten Sitzung Anfang 2026 wurde vereinbart, dass die Türkei im Juni 2026 ihren technischen Kompromissvorschlag vorlegen wird, während die nächste Abstimmung und eine mögliche Annahme erst im Oktober 2026 erwartet werden.
Das größte praktische Risiko: Kontrollen bei der Einreise in die EU
Obwohl im AETR-Übereinkommen noch keine formale rechtliche Verpflichtung besteht, sind Transportunternehmen, die mit ihren Transportern in das Gebiet der Europäischen Union einfahren, einem erheblichen operativen Risiko ausgesetzt, da die Anwendung des sogenannten Territorialitätsprinzips möglich ist.
Das würde bedeuten, dass die EU-Mitgliedstaaten die Anwendung der technischen EU-Vorschriften für Fahrzeuge verlangen könnten, die auf ihrem Hoheitsgebiet verkehren — unabhängig vom Staat, in dem das Transportunternehmen registriert ist.
Wichtig:
❗ Dies ist derzeit für Nicht-EU-Transportunternehmen nicht ausdrücklich vorgeschrieben, wird jedoch in regulatorischen und fachlichen Kreisen zunehmend als mögliche Richtung für die Anwendung der Vorschriften diskutiert.
Empfehlungen des EXPO-Teams für Transportunternehmen mit Sitz außerhalb der EU
Auch wenn es für Nicht-EU-Unternehmen derzeit noch keine dringende und eindeutige Verpflichtung zum Einbau intelligenter Tachographen in leichte Nutzfahrzeuge gibt, lautet die Empfehlung:
– Änderungen des AETR-Übereinkommens verfolgen
– den Fuhrpark analysieren, der internationalen Transport in der EU durchführt
– künftige Leitlinien der EU und der nationalen Kontrollbehörden verfolgen
– sich auf verstärkte digitale Kontrollen ab Juli 2026 vorbereiten
Der Trend ist völlig eindeutig:
Die EU möchte alle Teilnehmer des internationalen Transports in ein einheitliches digitales Kontrollsystem einbeziehen.
Die in diesem Artikel enthaltenen Informationen stellen einen allgemeinen Überblick über die derzeit verfügbaren regulatorischen Informationen zur Anwendung der Vorschriften über intelligente Tachographen für Fahrzeuge mit einer Masse zwischen 2,5 und 3,5 Tonnen im internationalen Transport dar.
Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Artikels wurde das AETR-Übereinkommen noch nicht offiziell an alle Bestimmungen des Mobilitätspakets der Europäischen Union angepasst, die sich auf die verpflichtende Nachrüstung intelligenter Tachographen der zweiten Generation für Nicht-EU-Transportunternehmen beziehen. Aus diesem Grund bleiben bestimmte Fragen zur Anwendung dieser Vorschriften auf Transportunternehmen mit Sitz außerhalb der EU weiterhin Gegenstand regulatorischer Auslegung und künftiger Rechtsänderungen.
Da die Mitgliedstaaten der Europäischen Union bei der Kontrolle und Auslegung einzelner Verpflichtungen im internationalen Transport unterschiedlich vorgehen können, wird eine kontinuierliche Beobachtung der offiziellen Veröffentlichungen der zuständigen EU-Institutionen, der UNECE-Gremien sowie der nationalen Kontrollbehörden empfohlen.
Das EXPO-Team wird die Arbeit der UNECE-Gremien sowie die offiziellen Mitteilungen der Europäischen Kommission weiterhin aufmerksam verfolgen. Sobald eine offizielle Leitlinie oder eine endgültige rechtliche Position zum Status von Nicht-EU-Transportunternehmen an den EU-Grenzen veröffentlicht wird, werden wir Sie rechtzeitig informieren.