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EU, Social Regulations

IMI-Entsendemeldung in Deutschland – Verpflichtend für EU-Transportunternehmen

Veröffentlicht:
03. März 2026
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Im internationalen Transport kann bereits ein einziger administrativer Fehler Zehntausende Euro kosten. Der deutsche Zoll hat kürzlich ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen ein Transportunternehmen aus Slowenien eingeleitet, weil für einen Fahrer während seiner Tätigkeit in Deutschland keine Meldung über das Informationssystem des Binnenmarktes der Europäischen Union (IMI) abgegeben wurde. Das Unternehmen führte Transporte innerhalb der EU durch und war sich nicht bewusst, dass die Meldung verpflichtend ist.

Das Ergebnis der Kontrolle? Einleitung eines Verfahrens nach dem deutschen Mindestlohngesetz (MiLoG) und eine mögliche Geldbuße von bis zu 30.000 €!

In den letzten Tagen beobachten wir in der Praxis verstärkte Zollkontrollen sowie eine systematische Überprüfung von Meldungen über die Entsendung von Fahrern über das IMI-System. Kontrollen werden auf Autobahnen, an Terminals, in Logistikzentren sowie bei Be- und Entladungen durchgeführt, und die IMI-Entsendemeldung gehört zu den ersten Dokumenten, die von den Inspektoren überprüft werden.

Die Kontrollbehörden in Deutschland verfügen über zwei grundlegende Prüfungsarten:

  • Technische Prüfung – Über das System kann sehr schnell festgestellt werden, ob für den betreffenden Fahrer und den konkreten Einsatzzeitraum eine Meldung im IMI-Portal abgegeben wurde.
  • Inhaltliche Prüfung – Selbst wenn die Meldung ordnungsgemäß eingereicht wurde, können die Behörden die vollständige Dokumentation (Lohnabrechnungen, Arbeitszeitnachweise, Arbeitsvertrag, Zahlungsnachweise) anfordern, um zu überprüfen, ob der Fahrer während seiner Tätigkeit in Deutschland gemäß dem deutschen Mindestlohn vergütet wurde.

Unkenntnis über das Bestehen der Verpflichtung – wie im Fall des slowenischen Unternehmens – befreit nicht von der Verantwortung, da die Pflicht zur Abgabe einer Meldung über das IMI-System für alle EU-Unternehmen gilt, die Fahrer zur Arbeitsleistung nach Deutschland entsenden. Jedes EU-Transportunternehmen, das einen Fahrer nach Deutschland entsendet, muss die Meldung vor Beginn der Tätigkeit einreichen.

Die IMI-Entsendemeldung ist verpflichtend für:
– Kabotage in Deutschland,
– Cross-Trade-Operationen,
– bestimmte internationale Transporte.

Es ist wichtig zu verstehen, dass die Verpflichtung zur Meldung über das IMI-System aus der EU-Regelung über die Entsendung von Fahrern im Straßentransport hervorgeht. Die Sanktionierung von Verstößen – sei es wegen Nichtabgabe einer Meldung über das IMI-System oder wegen Nichtzahlung des Mindestlohns – erfolgt jedoch auf Grundlage der nationalen Vorschriften des Staates, in dem die Tätigkeit ausgeübt wird. Im Falle Deutschlands werden Bußgelder auf Grundlage des deutschen Mindestlohngesetzes (MiLoG) sowie weiterer einschlägiger nationaler Vorschriften verhängt.

Viele Unternehmen glauben fälschlicherweise, dass die IMI-Entsendemeldung nur für „große“ Operationen gilt oder dass ein CMR-Frachtbrief allein ausreichend ist. Das ist nicht korrekt. Die administrative Compliance von Transportunternehmen ist heute ein zentraler Bestandteil des Risikomanagements im internationalen Transport.

Bußgelder nach dem MiLoG können bis zu 30.000 € pro Verstoß betragen. Zusätzlich zu den Geldbußen folgen häufig detaillierte finanzielle Prüfungen, weitere Inspektionen und in vielen Fällen kann dies erhebliche Auswirkungen auf die Reputation des Unternehmens haben. Wichtig ist zu betonen, dass sich die Sanktionen gegen den Arbeitgeber (das Transportunternehmen) und nicht gegen den Fahrer richten.

Deutschland wird hier als Beispiel für verstärkte Kontrollen und aktuell hohe Bußgelder genannt, jedoch ist die IMI-Entsendemeldung eine europäische Verpflichtung, die sich aus der EU-Regelung zur Entsendung von Fahrern im Straßentransport ergibt. Ein administratives Versäumnis im IMI-System bleibt nicht lediglich ein technischer Fehler – es kann zu einem nationalen Verstoß mit erheblichen finanziellen Konsequenzen werden.

Das Meldesystem für entsandte Fahrer über die IMI-Plattform wird in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union gemäß den Vorschriften über die Entsendung von Arbeitnehmern im Straßentransport angewendet. Im internationalen Transport wird die Kenntnis der IMI-Regelungen damit zu einem entscheidenden Element des Risikomanagements und des Schutzes der Geschäftstätigkeit.

Für eine fachkundige Prüfung Ihrer Verpflichtungen zur Meldung entsandter Fahrer über die IMI-Plattform und eine rechtssichere Compliance wenden Sie sich an das EXPO-Team.

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