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EU, Social Regulations

Fahrermeldung in Slowenien: Bußgelder bis zu 30.000 € für Transportunternehmen

Veröffentlicht:
17. März 2026
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Transportunternehmen mit Sitz außerhalb der Europäischen Union, wie z. B. aus Serbien, Bosnien und Herzegowina, Montenegro und Nordmazedonien, die internationalen Transport auf dem Gebiet Sloweniens durchführen oder Dienstleistungen für Kunden aus Slowenien erbringen, sind gesetzlich verpflichtet, die Entsendung von Fahrern vor Beginn der Transportleistung zu melden. Die Entsendemeldung ist für jeden einzelnen Transport mit Waren zu übermitteln und gilt für alle Transportarten sowie auch für den Transit durch Slowenien.

Warum ist die rechtzeitige Fahrermeldung wichtig?

In den letzten Jahren werden Kontrollen von Transporttätigkeiten in den EU-Mitgliedstaaten zunehmend systematischer und stärker mit digitalen Datenbanken verknüpft. Die Kontrollbehörden haben heute die Möglichkeit, schnell zu überprüfen, ob eine Entsendemeldung für den Fahrer vor Beginn des Transports abgegeben wurde. Es ist auch wichtig zu wissen, dass ein Fahrer eine einzelne Transportleistung in Slowenien ausüben darf:

– maximal 7 Tage ununterbrochen
– bis zu 90 Tage insgesamt innerhalb eines Kalenderjahres

Für Transportunternehmen, die regelmäßig internationalen Transport durch Slowenien durchführen, können fehlerhaft eingereichte oder nicht abgegebene Entsendemeldungen zu erheblichen finanziellen Folgen sowie zu zusätzlichen administrativen Kontrollen bei künftigen Transporten führen. Daher stellt die rechtzeitige Abgabe der Meldungen einen wichtigen Bestandteil der administrativen Compliance mit den Vorschriften der EU-Mitgliedstaaten dar.

Bußgelder bei Nichtmeldung von Fahrern in Slowenien

Die Kontrollbehörden in Slowenien überprüfen regelmäßig, ob Fahrer vor Beginn des Transports ordnungsgemäß gemeldet wurden. Diese Kontrollen werden in der Regel im Rahmen von routinemäßigen Inspektionen des internationalen Straßengüterverkehrs durchgeführt, wobei die Fahrerdokumente, Transportdokumente sowie die Daten der Meldung im System des Arbeitsamtes der Republik Slowenien überprüft werden.

Wenn ein Transportunternehmen die Meldung eines Fahrers nicht vornimmt, sind hohe Geldbußen vorgesehen:

– von 3.000 bis 30.000 € für das Unternehmen
– von 500 bis 1.500 € für die verantwortliche Person im Unternehmen

In der Praxis bedeutet dies, dass fehlerhaft eingereichte oder unterlassene Meldungen zu erheblichen finanziellen Konsequenzen sowie zu zusätzlichen Kontrollen der Transporttätigkeiten in der Folgezeit führen können. Daher ist die rechtzeitige administrative Meldung der Entsendung von Fahrern entscheidend, um Bußgelder zu vermeiden und einen reibungslosen Ablauf des internationalen Transports zu gewährleisten.

Ist die Administration Ihres Transportunternehmens mit den Vorschriften in Slowenien konform?

Bevor ein Fahrer einen Transport in Slowenien beginnt, ist es wichtig, einige wesentliche Punkte zu überprüfen:

✔ Wurde die Entsendemeldung für den Fahrer vor Beginn des Transports abgegeben?
✔ Wurde die Meldung für die konkret durchzuführende Transportoperation eingereicht?
✔ Führt der Fahrer die abgegebene Meldung während des Transports mit sich?

Bestehen Unklarheiten hinsichtlich der administrativen Verpflichtungen von Transportunternehmen in Slowenien, ist es empfehlenswert, die Konformität der Dokumentation vor Beginn des Transports zu überprüfen.

Für alle Transportunternehmen mit Sitz außerhalb der EU bietet EXPO fachkundige Unterstützung im Bereich EU-Transport-Compliance, einschließlich:

– Vorbereitung und Einreichung von Fahrermeldungen für Transporte in Slowenien
– Administrative Unterstützung im Zusammenhang mit den Verpflichtungen von Transportunternehmen, die im Gebiet der EU tätig sind
– Fachliche Unterstützung im Falle von Kontrollen und administrativen Verfahren

Mit unserer Unterstützung bleibt die Administration Ihres Transportunternehmens vollständig im Einklang mit den europäischen Vorschriften, während sich Ihr Team auf das Wesentliche konzentrieren kann – die sichere, effiziente und reibungslose Durchführung von Transporten in der gesamten Europäischen Union.

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