Fahrerentsendung in der EU: Verpflichtungen für Transportunternehmen aus der Region
Transportunternehmen aus Serbien, Bosnien und Herzegowina, Montenegro und Nordmazedonien sowie Transportunternehmen, die in Staaten außerhalb der EU registriert sind und internationalen Transport auf dem Gebiet der Europäischen Union durchführen, unterliegen zunehmend strengeren Vorschriften zur Entsendung von Fahrern.
Diese Verpflichtungen ergeben sich aus dem EU-Mobilitätspaket sowie aus den nationalen Gesetzen der einzelnen Mitgliedstaaten und betreffen administrative Meldungen, die der Arbeitgeber vor Beginn der Tätigkeit des Fahrers in einem bestimmten Land einreichen muss. Diese Verpflichtung gilt unter anderem, wenn Fahrer nach Frankreich, Deutschland, Österreich, Belgien, Polen, Lettland oder Slowenien entsandt werden.
Was bringt das neue Zoll-Portal für die Fahrerentsendung in Deutschland?
Eine der Neuerungen, die Transportunternehmen in diesem Jahr erwartet, ist die Einführung eines neuen Portals der deutschen Zollverwaltung, über das Meldungen gemäß dem Mindestlohngesetz (MiLoG) eingereicht werden sollen. Mit diesem Portal ändert sich in erster Linie die technische Art der Übermittlung der Meldungen, aber auch der Umfang der Daten, die den deutschen Kontrollbehörden zur Verfügung gestellt werden.
Es wird erwartet, dass das neue System eine präzisere Erfassung der Tätigkeit von Fahrern auf dem Gebiet Deutschlands ermöglicht, einschließlich einer klareren Definition der Einsatzplanung (Einsatzplanung), also des Arbeitszeitraums, der geplanten Einsätze der Fahrer sowie der Angaben zu den Auftraggebern des Transports.
In der Praxis bedeutet dies, dass die Meldungen künftig noch genauer mit den tatsächlichen Transportvorgängen verknüpft sein müssen. Die deutsche Zollverwaltung vergleicht bereits heute im Rahmen von Kontrollen die Angaben aus den Meldungen mit der Transportdokumentation, CMR-Frachtbriefen sowie mit Daten aus digitalen Tachographen. Mit der Einführung des neuen Portals wird eine weitere Verbesserung dieser Kontrollmechanismen erwartet, was Teil eines umfassenderen Prozesses der Digitalisierung der Transportüberwachung in der Europäischen Union ist.
Nach den derzeit verfügbaren Informationen soll das neue Portal der deutschen Zollverwaltung ab dem 29. Juni 2026 in Betrieb gehen. Das EXPO-Team steht in Kontakt mit den zuständigen Behörden in der Bundesrepublik Deutschland und verfolgt die weitere Entwicklung des Systems, um unsere Kunden rechtzeitig über mögliche Änderungen im Verfahren der Fahrerentsendung sowie über administrative Verpflichtungen aus der Anwendung deutscher Vorschriften zu informieren. muss die Meldung vor Beginn der Tätigkeit einreichen.
Was prüfen die Kontrollbehörden in der EU?
Die Kontrollbehörden in der Europäischen Union überprüfen heute systematisch, ob die Meldungen zur Entsendung von Fahrern ordnungsgemäß eingereicht wurden. Das Unterlassen dieser Meldungen kann zu hohen Geldstrafen, zusätzlichen Kontrollen sowie zu administrativen Verfahren gegen das Transportunternehmen führen.
Für Transportunternehmen, die in Ländern außerhalb der Europäischen Union registriert sind, ist das richtige Verständnis dieser Vorschriften sowie die rechtzeitige Einreichung der entsprechenden Meldungen ein wesentlicher Bestandteil der administrativen Compliance mit den EU-Vorschriften.
| Staat | Obligatorische Meldung | Strafe (max) |
| Frankreich | Macron-Meldung | Ab 4.000 € |
| Deutschland | MiLoG-Meldung | Bis 30.000 € |
| Belgien | Fahrermeldung | Bis 24.000 € |
| Polen | Fahrermeldung | Ab 1.500 € |
| Lettland | Fahrermeldung | 2.000 € |
| Slowenien | Fahrermeldung | Bis 30.000 € |
Hinweis: Eine Fahrermeldung in Österreich ist für Transportunternehmen, die in Staaten außerhalb der Europäischen Union registriert sind, nicht erforderlich. Der Fahrer muss jedoch eine Arbeitgeberbescheinigung („Mitarbeiterpass“) mit sich führen, die die gesetzlich vorgeschriebenen Angaben zum Beschäftigungsstatus des Fahrers sowie zu seinem Einkommen enthält.
Für Transportunternehmen aus Serbien, Bosnien und Herzegowina, Montenegro und Nordmazedonien ist es wichtig zu wissen, dass alle Meldungen zur Entsendung von Fahrern gemäß den Vorschriften jedes einzelnen EU-Mitgliedstaates eingereicht werden müssen, abhängig davon, in welchem Land der Transport durchgeführt wird. Entsprechend werden auch die Geldstrafen auf Grundlage der nationalen Vorschriften des Staates verhängt, in dem die Tätigkeit ausgeübt wird.
Wie kann EXPO Transportunternehmen unterstützen, die außerhalb der EU registriert sind?
EXPO bietet allen Transportunternehmen, die außerhalb der Europäischen Union registriert sind, fachliche Unterstützung im Bereich EU-Transport-Compliance, einschließlich:
– Erstellung der erforderlichen Fahrermeldungen für Einsätze in EU-Mitgliedstaaten gemäß den jeweiligen nationalen Vorschriften
– Abgabe der verpflichtenden Meldungen im Register für internationalen Straßentransport (RMPD) für Transporte durch Polen
– Benennung von Vertretern in Frankreich und Polen sowie faktisch auch in Österreich (und voraussichtlich ab dem 29. Juni 2026 auch in der Bundesrepublik Deutschland)
– Fachliche Unterstützung im Falle von Verwaltungs- und Bußgeldverfahren in Österreich und Deutschland
In einem Umfeld, in dem Kontrollen zunehmend digitalisiert und umfassender werden, ist eine rechtzeitige administrative Compliance ein entscheidender Faktor für ein sicheres und rechtmäßiges Geschäft auf dem EU-Markt. Administrative Meldungen zur Fahrerentsendung – einschließlich der Macron-Meldung, der MiLoG-Meldung sowie der RMPD-Meldung in Polen – stellen heute einen grundlegenden Bestandteil der Compliance für Transportunternehmen dar, die im europäischen Markt tätig sind. Wenn Sie überprüfen möchten, ob die Administration Ihres Transportunternehmens vollständig mit den europäischen Vorschriften übereinstimmt, steht Ihnen das EXPO-Team gerne mit fachlicher Unterstützung zur Verfügung.