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Übersicht der wichtigsten Sozialvorschriften

Die wichtigsten Bestimmungen an einem Ort:

  • Verpflichtung und Art der Anmeldung
  • Gültigkeit der Anmeldungen
  • Aktuelle Beträge des Mindestlohns

 

Die Anwendung der Sozialvorschriften im Transportsektor wird von Jahr zu Jahr immer komplizierter:
  • Transportunternehmen haben oft keine genauen Antworten auf zahlreiche Fragen.
  • Ist die Anmeldung des Fahrers in jedem Land obligatorisch?
  • Wie und wo meldet man die Entsendung des Fahrers an?
  • Welche Unterlagen muss der Fahrer bei sich haben?

Die sozialen Vorschriften sind selten auf eine zugängliche und verständliche Weise erklärt. Alle Informationen sind meistens nur in einer Fremdsprache verfügbar. Trotzdem haben ausländische Kontrollbehörden kein Verständnis für das Unwissen über die Vorschriften.

Transportunternehmen erfahren von Änderungen der Vorschriften meist erst bei einer Kontrolle im Ausland.

Pflicht zur Meldung entsandter Fahrer

Transportunternehmen mit Sitz in der EU

Seit dem 2. Februar 2022 gelten die Bestimmungen des EU-Mobilitätspakets gemäß der Richtlinie (EU) 2020/1057, die sich auf die Entsendung von Fahrern in andere EU-Mitgliedstaaten beziehen. Die Entsendung von Fahrern muss nun über das Binnenmarkt-Informationssystem – IMI – gemeldet werden. Bilaterale und Transitverkehre sind nicht meldepflichtig, die Meldepflichten erstrecken sich auf Kabotage und sog. internationale Transporte. Die Meldung der Fahrer muss für jedes EU-Land erfolgen, in dem Kabotage oder internationaler Transport durchgeführt wird. Meldung der Fahrer, Änderung der Daten in den Meldungen; Versenden von Kontrollanforderungen durch die Kontrollbehörden, Austausch von Dokumenten und Verfolgung des Status der Kontrollanforderungen erfolgen über die IMI-Plattform.

Transportunternehmen aus Drittländern

Für Transportunternehmen aus Drittländern (Serbien, Bosnien und Herzegowina, Mazedonien, Montenegro, Türkei, Moldawien, Ukraine, Belarus, Russische Föderation usw.) gelten Regeln und Verpflichtungen nach nationalen Vorschriften der EU-Mitgliedsstaaten, die Meldepflichten für entsandte Fahrer der Unternehmen aus Drittländern ohnehin hatten (Deutschland, Frankreich) oder inzwischen eingeführt haben (Polen, Belgien).

Gemäß dem Mobilitätspaket sind die Mitgliedstaaten dazu angehalten, die derzeit faktisch bevorzugte Behandlung der Transportunternehmen aus Drittländern aufzuheben. 

Unternehmen aus Drittländern sind daher verpflichtet, entsandte Fahrer über die nationalen Plattformen zu melden (Frankreich, Deutschland, Polen, Belgien). In Österreich und Tschechien besteht die Pflicht, vorgeschriebene Unterlagen mitzuführen. 

In Frankreich besteht zudem die Pflicht, einen Vertreter zu bestellen. In Polen wird die Ernennung eines Vertreters empfohlen.

Detailansicht relevanter Vorschriften

Unternehmen mit Sitz in der EU

Europäische Union

Name des Gesetzes:

  • EU-Mobilitätspaket – gemäß Richtlinie (EU) 2020/1057

Anwendung im Transportsektor:

  • Seit dem 02.02.2022

Service EXPO:

Art des Transports:

  • Kabotage
  • Internationale Transporte

Unternehmen aus:

  • Alle in den EU-Mitgliedstaaten registrierten Unternehmen

Mindestvergütung für entsandte Fahrer:

Meldung:

  • Vor der Entsendung von Fahrern über das Binnenmarkt-Informationssystem – IMI.

Gültigkeit der Meldung:

  • 6 Monate
Unternehmen aus Drittländern

Deutschland

Name des Gesetzes:

  • MiLoG – Mindestlohngesetz

Anwendung im Transportsektor:

  • Seit dem 01.01.2015

Service EXPO:

Art des Transports:

  • Bilaterale Transporte
  • Internationale Transporte

Unternehmen aus:

  • Drittländern (Länder, die nicht Mitglied der EU sind)

Vertreter in Deutschland:

  • Nicht erforderlich

Mindestvergütung für entsandte Fahrer:

  • 12,41 €

Meldung:

  • Vor der Entsendung von Fahrern über das Portal der Bundeszollverwaltung

Gültigkeit der Meldung:

  • 6 Monate

Frankreich

Name des Gesetzes:

  • loi Macron – Gesetz für wirtschaftliche Chancengleichheit

Anwendung im Transportsektor:

  • Seit dem 01.07.2016

Service EXPO:

Art des Transports:

  • Bilaterale Transporte
  • Internationale Transporte

Unternehmen aus:

  • Drittländern (Länder, die nicht Mitglied der EU sind)

Vertreter in Frankreich:

  • Erforderlich

Mindestvergütung für entsandte Fahrer:

  • 12,43 €

Meldung:

  • Vor der Entsendung von Fahrern über das Portal des französischen Arbeitsministeriums

Gültigkeit der Meldung:

  • 6 Monate

Österreich

Name des Gesetzes:

  • LSD-BG – Lohn- und Sozialdumping Bekämpfungsgesetz

Anwendung im Transportsektor:

  • Seit dem 01.01.2011

Service EXPO:

Art des Transports:

  • Bilaterale Transporte
  • Internationale Transporte
  • Transit

Unternehmen aus:

  • Drittländern (Länder, die nicht Mitglied der EU sind)

Vertreter in Österreich:

  • Empfohlen

Mindestvergütung für entsandte Fahrer:

  • 11,54 – 13,68 €

Meldung:

  • Obligatorischer Besitz der entsprechenden Dokumentation oder einer Karte mit Daten über den Fahrer und das Unternehmen gemäß den österreichischen Vorschriften

Gültigkeit der Meldung:

  • Eine Meldung ist nicht vorgesehen. 

  • Achtung: Obligatorischer Besitz der entsprechenden Arbeitsunterlagen gemäß österreichischen Vorschriften – Mitarbeiterpass mit wesentlichen Daten und Angaben aus dem aktuellen Arbeitsvertrag. 

Polen

Name des Gesetzes:

  • Entsendegesetz im Straßengüterverkehr vom 28.07.2023

Anwendung im Transportsektor:

  • Seit dem 19.08.2023

Service EXPO:

Art des Transports:

  • Kabotage
  • Internationale Transporte
  • Bilaterale Transporte

Unternehmen aus:

  • Drittländern (Länder, die nicht Mitglied der EU sind)

Vertreter in Polen:

  • empfohlen, nicht obligatorisch

Mindestvergütung für entsandte Fahrer:

  • 6,39 €

Meldung:

  • Die Entsendung muss im Voraus – vor der Einreise des Fahrers ins polnische Hoheitsgebiet –  mittels Informations- und Serviceportals des Nationalen Arbeitsinspektorates durch elektronisches Formular Declaration of Posting gemeldet werden. 
  • Die Fahrer sind zudem verpflichtet, elektronisch ausgefüllte Entsendebescheinigung, Confirmation of Posting, des Arbeitgebers, versehen mit eigenhändigen Unterschriften des Arbeitgebers und des Fahrers mitzuführen

Gültigkeit der Meldung:

  • Gültig lediglich zwischen Einreise in das polnische Staatsgebiet und Ausreise, ungeachtet dessen, welcher Transportvorgang geplant ist – Beladen, Entladen / Verladen. 

Belgien

Name des Gesetzes:

  • Verordnung der Föderalen öffentlichen Dienstes, Arbeit und soziale Konzertierung gemäß Verordnung (Eu) 2020/1057

Anwendung im Transportsektor:

  • Seit 2024

Service EXPO:

Art des Transports:

  • Kabotage
  • Internationale Transporte

Unternehmen aus:

  • Drittländern (Länder, die nicht Mitglied der EU sind)

Vertreter in Belgien:

  • nicht obligatorisch

Mindestvergütung für entsandte Fahrer:

  • 13,49 €

Meldung:

  • Die Entsendung muss im Voraus mittels Informations- und Serviceportals eingereicht werden.

Gültigkeit der Meldung:

  • Gültig lediglich zwischen Einreise in das polnische Staatsgebiet und Ausreise, ungeachtet dessen, welcher Transportvorgang geplant ist – Beladen, Entladen / Verladen.

Tariflohnsätze und Mindestlohnsätze in Europa

Albanien
2,41 €
Österreich
11,54 - 13,68 €
Belgien
13,49 €
Bosnien und Herzegowina
2,96 €
Bulgarien
2,8 €
Kroatien
5,25 €
Zypern
6,25 €
Tschechien
4,83 €
Dänemark
23,87 €
Estland
5,12 €
Finnland
16,26 €
Frankreich
12,43 €
Deutschland
12,41 €
Griechenland
5,69 €
Ungarn
2,96 - 3,25 €
Irland
11,43 €
Italien
9,87 - 11,22 €
Lettland
4,38 €
Litauen
6,65 €
Luxemburg
19,28 €
Malta
5,34 €
Moldawien
1,62 €
Montenegro
3,33 €
Niederlande
13,27 €
Niederlande
13,27 €
Nordmazedonien
2,25 €
Polen
6,39 €
Portugal
5,12 - 5,38 €
Rumänien
3,95 €
Serbien
3,12 €
Slowakei
4,31 €
Slowenien
7,65 €
Spanien
8,7 €
Schweden
12,85 €
Türkei
3.83 €
Ukraine
1,20 €

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