Erhöhung des Mindestlohns in Deutschland
Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland hat bereits am 29. Oktober 2025 einen Beschluss über die Erhöhung des Mindeststundenlohns für Berufskraftfahrer auf 13,90 € brutto pro Stunde gefasst, der ab dem 1. Januar 2026 gilt.
Die Erhöhung des Mindestlohns in Deutschland hat direkte und erhebliche Auswirkungen auf Transportunternehmen und Fahrer, die internationalen Straßentransport, Kabotage- und Cross-Trade-Operationen auf dem Gebiet Deutschlands durchführen, einschließlich Transportunternehmen aus Serbien und anderen Nicht-EU-Staaten. Neben Deutschland wurde der Mindestlohn auch in Kroatien, Österreich, Ungarn und Polen erhöht. Eine detaillierte Übersicht über die Mindestlöhne im Jahr 2026 können Sie hier einsehen.
Neuer Mindestlohn in Deutschland – was ändert sich?
Der neue Mindestlohn in Höhe von 13,90 € pro Stunde gilt gemäß dem deutschen Mindestlohngesetz (MiLoG) und ist für jede Arbeitsstunde anzuwenden, die in Deutschland geleistet wird, unabhängig davon, wo das Transportunternehmen registriert ist.
Welche Arbeitsstunden muss der Arbeitgeber bezahlen?
Zur Arbeitszeit eines Fahrers zählt nicht nur die reine Lenkzeit, sondern die gesamte Arbeitszeit, die der Fahrer auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland verbringt, sowie alle weiteren transportbezogenen Tätigkeiten, wie zum Beispiel:
– Wartezeiten beim Be- und Entladen,
– Be- und Entladen der Ware,
– administrative und sonstige arbeitsbezogene Tätigkeiten gemäß den gesetzlichen Vorschriften.
Gilt der neue Mindestlohn auch für ausländische Transportunternehmen?
Die Entscheidung über den neuen Mindestlohn betrifft nicht ausschließlich deutsche Transportunternehmen, sondern auch Beförderer aus anderen EU-Mitgliedstaaten sowie Transportunternehmen aus Nicht-EU-Staaten (Serbien, Bosnien und Herzegowina, Nordmazedonien, Türkei usw.). Erbringt ein Fahrer Arbeitsleistungen auf dem Gebiet Deutschlands, ist der deutsche Mindeststundenlohn unabhängig vom Sitzstaat des Arbeitgebers einzuhalten.
Pflichten von Transportunternehmen
Transportunternehmen, deren Fahrer in Deutschland tätig sind, sind verpflichtet:
– die Löhne gemäß dem Mindeststundenlohn von 13,90 € zu berechnen,
– eine genaue Arbeitszeiterfassung der Fahrer zu führen,
– Arbeitsverträge und interne Regelungen an die deutschen Vorschriften anzupassen,
– die Einhaltung der Vorgaben des MiLoG sicherzustellen.
Wie wird im Falle einer Kontrolle nachgewiesen, dass dem Fahrer der vorgeschriebene Mindestlohn gezahlt wurde?
Ein gut vorbereiteter Fahrer und eine ordnungsgemäße Administration des Arbeitgebers sind der beste Schutz vor Problemen bei Kontrollen, denn je ordentlicher die Dokumentation ist, desto kürzer dauert die Kontrolle. Eine Nichteinhaltung der Vorschriften kann zu hohen Geldbußen, zusätzlichen Kontrollen und einem Verbot der weiteren Tätigkeit auf dem Gebiet Deutschlands führen. Daher ist es von entscheidender Bedeutung, dass Transportunternehmen ihre gesamte Dokumentation an die Vorgaben des MiLoG anpassen.
Transportunternehmen, die die Lohnabrechnung und die Arbeitszeiterfassung rechtzeitig anpassen, vermeiden Probleme bei Kontrollen und sichern einen reibungslosen Geschäftsbetrieb auf dem deutschen Markt. Das Expo-Team hat im Laufe der Jahre unsere Kunden erfolgreich in mehreren Dutzend dokumentarischer Kontrollverfahren ohne eine einzige Beanstandung durch deutsche Kontrollbehörden vertreten.
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